Welche Gemische dürfen im Einzelhandel durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Reinigungsmittel, die mit dem Gefahrensymbol C (ätzend) zu kennzeichnen sind und deren Verpackung mit kindergesicherten Verschlüssen ausgestattet sind.
  • Gemische, die mit den Gefahrensymbolen F (leichtentzündlich) oder Xi (reizend) gekennzeichnet sind.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 4

Frage "I 3 73“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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Von allen Nutzern:
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245 richtig / 314 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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