Welche Ermittlungspflicht hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen?


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Richtige Antwort:
  • Vor Aufnahme der Arbeit mit Gefahrstoffen sind die mit den Tätigkeiten verbundenen Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen.
  • Er hat ein Verzeichnis aller im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe zu führen, außer es treten nur geringe Gefährdungen auf.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 6

Frage "II 5 2“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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