Welche Eigenschaft müssen Stoffe oder Gemische aufweisen, um als gefährliche Stoffe oder gefährliche Gemische im Sinne des Chemikaliengesetzes angesehen zu werden?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • hochentzündlich
  • gesundheitsschädlich
  • sehr giftig
  • brandfördernd
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • ChemG § 3a (1) Nr. 3: hochentzündlich
  • ChemG § 3a (1) Nr. 8: gesundheitsschädlich
  • ChemG § 3a (1) Nr. 6: sehr giftig
  • ChemG § 3a (1) Nr. 2: brandfördernd

Frage "I1 25" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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760 mal beantwortet
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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