Welche Eigenschaft hat Cadmiumoxid?


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Richtige Antwort:
  • Es ist nach der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] als karzinogen der Kategorie 1B eingestuft.
  • Es besitzt eine hohe Persistenz.
  • Aerosole und Stäube dieses Stoffes wirken als toxische Atemgifte.
  • Es ist gewässergefährdend.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3.1

Frage "II 4 41“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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503 mal beantwortet
233 richtig / 270 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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