Welche EU-Bürger*innen haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Alle EU-Bürger*innen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts.
  • Wer "allein zum Zweck der Arbeitssuche" nach Deutschland eingewandert ist.
Ergänzungen zur Antwort:

Zum 1. Januar 2017 hat der Gesetzgeber die Sozialleistungen, die EU-Bürger*innen in Deutschland zustehen, eingeschränkt.

Wer hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen?

  • Alle EU-Bürger*innen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts.
  • EU-Bürger*innen, die "allein zum Zweck der Arbeitssuche" nach Deutschland eingewandert sind.

Wer hat Anspruch auf Sozialleistungen?

  • Wer länger als ein Jahr am Stück in Deutschland gearbeitet hat, wird wie ein Einheimischer behandelt und hat wie deutsche Staatsbürger*innen Zugang zu Sozialleistungen.
  • Wer weniger als ein Jahr gearbeitet hat, hat maximal sechs Monate Anspruch auf Sozialleistungen.
  • Wer keine Arbeit hat, hat erst nach fünf Jahren Aufenthalt Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II und SGB XII.

Der Europäische Gerichtshof hat 2014 in einem Urteil festgestellt: Wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat weder arbeiten noch Arbeit suchen, können EU-Bürger*innen ausgewiesen werden.

Kindergeld: EU-Bürger*innen haben nach dem deutschen Einkommensteuergesetz (EStG §62) das gleiche Anrecht auf Kindergeld wie Einheimische. Voraussetzung dafür ist, dass sie einen festen Wohnsitz in Deutschland haben.

(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/europaeische-union.html, Lizenz: CC BY 3.0)

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Erstellt von:  memucho  vor 6 Jahren
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