Welche Besonderheit gibt es bei Begasungen mit Phosphorwasserstoff?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Die Gasmenge ist so zu wählen, dass sich kein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch bilden kann.
  • Bei der Verwendung von Phosphorwasserstoff für Erdreichbegasungen im Freien ist keine Anzeige der Begasung bei der zuständigen Behörde erforderlich, wenn sich nicht mehr als 15 g Phosphorwasserstoff bei bestimmungsgemäßer Verwendung entwickelt.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV Anh. I Nr. 1.2 Abs. 1 Nr. 1; TRGS 512 Nr. 12.2 Abs. 3:
  • GefStoffV Anh. I Nr. 4.3.2 Abs. 3:

Frage "III 7 62“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
50% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
5 mal beantwortet
1 richtig / 4 falsch
Von allen Nutzern:
184 mal beantwortet
92 richtig / 92 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
145
453