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Richtige Antwort:
- Die GGVSEB regelt den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr von gefährlichen Gütern.
- Die GGVSEB betrifft die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit der Eisenbahn und auf allen schiffbaren Binnengewässern.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- GGVSEB § 1
Frage "I 4 15“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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