Welche Aussagen zu Begasungen sind richtig?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Wer Begasungen mit Cyanwasserstoff („Blausäure") durchführen will, bedarf einer Erlaubnis.
  • Ethylenoxid darf nur in vollautomatischen (geschlossenen) Begasungsanlagen angewendet werden.
  • Portionsweise verpackte Gemische, die je Anwendung nicht mehr als 15 g Phosphorwasserstoff entwickeln und zur Schädlingsbekämpfung im Erdreich bestimmt sind, dürfen ohne Begasungserlaubnis angewendet werden.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV Anh. I Nr. 4.2

Frage "III 7 60“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
50% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
1 mal beantwortet
1 richtig / 0 falsch
Von allen Nutzern:
157 mal beantwortet
80 richtig / 77 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
146
404