Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Ziel ist es, die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß zu beschränken.
- Verschiedene Pflanzenschutzverfahren werden gemeinsam angewendet.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- PflSchG § 2 Nr. 2
Frage "III 7 49“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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104 richtig / 98 falsch
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