Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Der Stand der sicherheitstechnischen und arbeitswissenschaftlichen Anforderungen wird darin wiedergegeben.
- Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossen.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- GefStoffV § 20 (3)
Frage "I 9 13“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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