Welche Aussage zur Werbung für Biozidprodukte ist richtig?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Werbung ist ein Mittel zur Förderung des Verkaufs oder der Verwendung von Biozidprodukten durch gedruckte, elektronische oder andere Medien
  • Werbeangaben wie „natürlich“, „umweltfreundlich“ oder „tierfreundlich“ sind nicht erlaubt
  • Jeder Werbung für Biozidprodukte muss folgender Hinweis hinzugefügt werden:“ Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 3 (1) y): Werbung ist ein Mittel zur Förderung des Verkaufs oder der Verwendung von Biozidprodukten durch gedruckte, elektronische oder andere Medien
  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 72 (3): Werbeangaben wie „natürlich“, „umweltfreundlich“ oder „tierfreundlich“ sind nicht erlaubt
  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 72 (1): Jeder Werbung für Biozidprodukte muss folgender Hinweis hinzugefügt werden:“ Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“

Frage "III 7 47“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von allen Nutzern:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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