Welche Aussage zur Kennzeichnung von gefährlichen Gemischen ist richtig?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Im Anhang VI Tab. 3.2 der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] sind Vorschriften für die Einstufung von bestimmten Gemischen enthalten.
  • Es gibt Gemische, die von den Kennzeichnungsvorschriften der Gefahrstoffverordnung nicht erfasst werden.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3.2: Im Anhang VI Tab. 3.2 der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] sind Vorschriften für die Einstufung von bestimmten Gemischen enthalten.
  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3.2: Es gibt Gemische, die von den Kennzeichnungsvorschriften der Gefahrstoffverordnung nicht erfasst werden.

Frage "I 2 40“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
41% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
43 mal beantwortet
10 richtig / 33 falsch
Von allen Nutzern:
1.031 mal beantwortet
433 richtig / 598 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
180
2494