Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Im Anhang VI Tab. 3.2 der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] sind Vorschriften für die Einstufung von bestimmten Gemischen enthalten.
- Es gibt Gemische, die von den Kennzeichnungsvorschriften der Gefahrstoffverordnung nicht erfasst werden.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3.2: Im Anhang VI Tab. 3.2 der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] sind Vorschriften für die Einstufung von bestimmten Gemischen enthalten.
- VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3.2: Es gibt Gemische, die von den Kennzeichnungsvorschriften der Gefahrstoffverordnung nicht erfasst werden.
Frage "I 2 40“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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