Welche Aussage zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische ist falsch?


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Richtige Antwort:
  • Eine Mindestgröße der Kennzeichnung ist bei Gefäßen bis 500 ml nicht vorgeschrieben.
  • Die Kennzeichnung muss generell nur auf einer Seite der Verpackung angebracht werden.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 4; RL 67/548/EWG Art. 24 (1); VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 31

Frage "II 7 25“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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