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Richtige Antwort:
- Die Gefährdungsstufe einer Anlage bestimmt sich unter anderem nach der Wassergefährdungsklasse der in der Anlage enthaltenen Stoffe.
- Wassergefährdende Stoffe werden in drei WGK eingeteilt.
- Wassergefährdende Stoffe werden auf Grund ihrer physikalischen, chemischen und biologischen Stoffeigenschaften in WGK eingeteilt.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- WHG: Die Gefährdungsstufe einer Anlage bestimmt sich unter anderem nach der Wassergefährdungsklasse der in der Anlage enthaltenen Stoffe.
- VwVwS Nr. 2.1.2: Wassergefährdende Stoffe werden in drei WGK eingeteilt.
- VwVwS Nr. 2.1.1: Wassergefährdende Stoffe werden auf Grund ihrer physikalischen, chemischen und biologischen Stoffeigenschaften in WGK eingeteilt.
Frage "I 4 24“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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251 richtig / 235 falsch
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