Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- kann für orale Expositionen angegeben werden
- kann für dermale Expositionen angegeben werden
- Grenzwert, unterhalb dessen der Stoff keine Wirkung ausübt
- Angabe kann getrennt für Verbraucher und Arbeitnehmer erfolgen
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- VO Nr. 1907/2006 Art. 119 Abs. 1 f), Anh. I Nr. 1.4
Frage "I6 29" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Themen
Antwortwahrscheinlichkeit
48% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
13 mal beantwortet
6 richtig / 7 falsch
13 mal beantwortet
6 richtig / 7 falsch
Von allen Nutzern:
909 mal beantwortet
440 richtig / 469 falsch
909 mal beantwortet
440 richtig / 469 falsch