Welche Aussage zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen trifft zu?


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Richtige Antwort:
  • Der Arbeitgeber hat sich zu vergewissern, ob es sich im Hinblick auf die vorgesehenen Tätigkeiten um Gefahrstoffe handelt.
  • Der Arbeitgeber erhält die notwendigen Informationen aus der Kennzeichnung, dem Sicherheitsdatenblatt oder anderen ohne weiteres zugänglichen Quellen.
  • Der Arbeitgeber hat zu regeln, welche Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren zu treffen sind, die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen entstehen können.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 6 (1, 2)

Frage "II 5 6“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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