Welche Aussage trifft für ätzende Stoffe und Gemische zu?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Schwefelsäure (> 15 %) zerstört beim Aufbringen die gesunde intakte Haut von Versuchstieren in ihrer gesamten Dicke nach einer Einwirkzeit von höchstens 3 Minuten.
  • Ätznatron zur Verwendung als Reinigungsmittel in kindergesicherter Verpackung darf in der Selbstbedienung angeboten werden
  • Als ätzend eingestufte Stoffe können lebendes Gewebe bei Kontakt zerstören.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • RL 67/548/EWG Anh. VI 3.2.5: Schwefelsäure (> 15 %) zerstört beim Aufbringen die gesunde intakte Haut von Versuchstieren in ihrer gesamten Dicke nach einer Einwirkzeit von höchstens 3 Minuten.
  • ChemVerbotsV § 3 (4) Nr. 1: Ätznatron zur Verwendung als Reinigungsmittel in kindergesicherter Verpackung darf in der Selbstbedienung angeboten werden
  • RL 67/548/EWG Anh. VI 3.2.5: Als ätzend eingestufte Stoffe können lebendes Gewebe bei Kontakt zerstören.

Frage "I 7 17“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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