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Richtige Antwort:
- Schwefelsäure (> 15 %) zerstört beim Aufbringen die gesunde intakte Haut von Versuchstieren in ihrer gesamten Dicke nach einer Einwirkzeit von höchstens 3 Minuten.
- Ätznatron zur Verwendung als Reinigungsmittel in kindergesicherter Verpackung darf in der Selbstbedienung angeboten werden
- Als ätzend eingestufte Stoffe können lebendes Gewebe bei Kontakt zerstören.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- RL 67/548/EWG Anh. VI 3.2.5: Schwefelsäure (> 15 %) zerstört beim Aufbringen die gesunde intakte Haut von Versuchstieren in ihrer gesamten Dicke nach einer Einwirkzeit von höchstens 3 Minuten.
- ChemVerbotsV § 3 (4) Nr. 1: Ätznatron zur Verwendung als Reinigungsmittel in kindergesicherter Verpackung darf in der Selbstbedienung angeboten werden
- RL 67/548/EWG Anh. VI 3.2.5: Als ätzend eingestufte Stoffe können lebendes Gewebe bei Kontakt zerstören.
Frage "I 7 17“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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