Welche Aussage trifft auf die Amtsfolge laut römischer Verfassung zu?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Kein Amt durfte direkt an ein anderes anschließen.
  • Es gab nur eine Amtszeit.
Ergänzungen zur Antwort:

Kein Beamter durfte ein Amt an ein anderes unmittelbar anschließen (Kontinuationsverbot). Eine zweite Amtszeit war ausgeschlossen (Iterationsverbot). Wer ein Amt ausüben wollte, musste zuvor das nächstniedrigere Amt innegehabt haben (cursus honorum). Zwischen zwei Ämtern musste ein ämterloser Zeitraum von zwei Jahren liegen (Bienniat).

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CC BY 4.0
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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