Welche Aussage trifft auf Chlorate zu?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Natriumchlorat ist mit den Piktogrammen "Brandfördernd", "reizend" und "umweltgefährlich" kennzeichnen.
  • Die Abgabe von Chloraten ist nur in Originalverpackungen (Blechdosen!) erlaubt, sie dürfen nicht in Pappdosen, Säcke oder Papiertüten gefüllt werden.
  • Chlorate sind als Herbizid nicht mehr zugelassen.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. VI Tab. 3.1: Natriumchlorat ist mit den Piktogrammen "Brandfördernd", "reizend" und "umweltgefährlich" kennzeichnen.
  • Fundstelle(n) sind in der allgemeinen Fachliteratur, Lexika, in Wörterbüchern oder auf elektronischen Medien (CD-ROM, Internet, etc.) zu finden.: Die Abgabe von Chloraten ist nur in Originalverpackungen (Blechdosen!) erlaubt, sie dürfen nicht in Pappdosen, Säcke oder Papiertüten gefüllt werden.; Chlorate sind als Herbizid nicht mehr zugelassen.

Frage "II 4 15“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
52% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
18 mal beantwortet
2 richtig / 16 falsch
Von allen Nutzern:
486 mal beantwortet
256 richtig / 230 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
180
1817