Welche Aussage im Zusammenhang mit der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen trifft zu?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Gemische können seit 20. Januar 2009 entsprechend der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.
  • Seit 1. Dezember 2010 werden Stoffe gemäß der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt.
  • Bis zum 1. Juni 2015 werden Gemische gemäß der Richtlinie 1999/45/EG eingestuft.
  • Die Richtlinie 67/548/EWG und die Richtlinie 1999/45/EG werden mit Wirkung zum 1. Juni 2015 aufgehoben.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 61 (2): Gemische können seit 20. Januar 2009 entsprechend der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.
  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 61 (1): Seit 1. Dezember 2010 werden Stoffe gemäß der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt. & Bis zum 1. Juni 2015 werden Gemische gemäß der Richtlinie 1999/45/EG eingestuft.
  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 60: Die Richtlinie 67/548/EWG und die Richtlinie 1999/45/EG werden mit Wirkung zum 1. Juni 2015 aufgehoben.

Frage "I1 32" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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