Welche Angaben muss eine Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen enthalten?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Informationen über die am Arbeitsplatz auftretenden Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit,
  • Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die der Beschäftigte zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen hat.
  • Informationen über Maßnahmen, die von den Beschäftigten und von Rettungsmannschaften, bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen durchzuführen sind.
  • Informationen über Maßnahmen, die von den Beschäftigten und von Rettungsmannschaften zur Verhütung von diesen durchzuführen sind
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • GefStoffV § 14

Frage "I 8 18“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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