Welche Angabe schreibt das Biozidprodukte-Recht für die Kennzeichnung von Desinfektionsmitteln vor?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Chargennummer oder Bezeichnung der Formulierung
  • Verfallsdatum unter normalen Lagerungsbedingungen.
  • Anweisungen für die sichere Entsorgung des Biozidproduktes und seiner Verpackung.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 k): Chargennummer oder Bezeichnung der Formulierung; Verfallsdatum unter normalen Lagerungsbedingungen.
  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art.69 Abs. 2 j): Anweisungen für die sichere Entsorgung des Biozidproduktes und seiner Verpackung.

Frage "III 7 65“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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161 mal beantwortet
115 richtig / 46 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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