Welche Angabe muss im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Maßnahmen zur Brandbekämpfung
  • Handhabung, Lagerung und Angaben zum Transport
  • Angaben zur Toxikologie
  • Angaben zur Ökologie
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. II; TRGS 220 Nr. 5

Frage "I 8 13“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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7 richtig / 7 falsch
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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