Welche Angabe muss im Sicherheitsdatenblatt enthalten sein?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
  • Hinweise zur Entsorgung
  • Angaben zum Transport
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. II; TRGS 220 Nr. 5

Frage "I 8 12“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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4 richtig / 4 falsch
Von allen Nutzern:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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