Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- die dem Biozidprodukt von der zuständigen Behörde oder der Kommission zugeteilte Zulassungsnummer
- die Anwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen ist
- Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für den Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 (2) c), f) und g)
Frage "I1 42" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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