Welche Angabe muss die Kennzeichnung zugelassener oder registrierter Biozidprodukte deutlich lesbar und unverwischbar enthalten?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • die dem Biozidprodukt von der zuständigen Behörde oder der Kommission zugeteilte Zulassungsnummer
  • die Anwendungen, für die das Biozidprodukt zugelassen ist
  • Gebrauchsanweisung, Häufigkeit der Anwendung und Dosierung, ausgedrückt in metrischen Einheiten in einer für den Verwender sinnvollen und verständlichen Weise, für jede Anwendung gemäß den Auflagen der Zulassung
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 (2) c), f) und g)

Frage "I1 42" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
78% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
16 mal beantwortet
7 richtig / 9 falsch
Von allen Nutzern:
524 mal beantwortet
416 richtig / 108 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
162
908