Welche Angabe muss die Kennzeichnung von Biozidprodukten deutlich lesbar und unverwischbar enthalten?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen und jegliche Anweisungen für Erste Hilfe
  • falls ein Merkblatt beigelegt ist, den Satz: „Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen“
  • die Art der Formulierung
  • die Bezeichnung eines jeden Wirkstoffs und seine Konzentration in metrischen Einheiten
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 h): Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen und jegliche Anweisungen für Erste Hilfe
  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 i): falls ein Merkblatt beigelegt ist, den Satz: „Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen“
  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 i): die Art der Formulierung
  • VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 69 Abs. 2 a): die Bezeichnung eines jeden Wirkstoffs und seine Konzentration in metrischen Einheiten

Frage "III 7 101“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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