Welche Angabe ist dem Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu entnehmen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Bezeichnung des gefährlichen Stoffes
  • Einstufung des gefährlichen Stoffes
  • Hinweis auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 6 (10) Nr. 1: Bezeichnung des gefährlichen Stoffes
  • GefStoffV § 6 (10) Nr. 2: Einstufung des gefährlichen Stoffes
  • GefStoffV § 6 (10) Satz 1: Hinweis auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt

Frage "I 2 19“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

Antwortwahrscheinlichkeit
60% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
47 mal beantwortet
16 richtig / 31 falsch
Von allen Nutzern:
1.097 mal beantwortet
664 richtig / 433 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
181
2715