Welche Angabe auf der Verpackung eines gefährlichen Stoffes oder eines gefährlichen Gemisches ist ausnahmslos unzulässig?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • unschädlich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
  • umweltfreundlich
  • ungiftig
  • alle Hinweise, die nicht mit der Einstufung des Stoffes im Einklang stehen
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • GefStoffV § 4 (1) i.V.m. VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 25 (4)

Frage "I 2 47“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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