Welche Anforderung stellt die Gefahrstoffverordnung an die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische, wenn diese mehrfach verpackt sind?


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Richtige Antwort:
  • Jede der Verpackungen muss bei einer Mehrfachverpackung gekennzeichnet sein.
  • Bei Mehrfachverpackungen ist für die Außenverpackung (Versandverpackung) die Kennzeichnung nach den Transportvorschriften ausreichend.
  • Eine durchsichtige Verpackung braucht nicht gekennzeichnet zu sein, wenn unter ihr eine Verpackung mit außen lesbarer Kennzeichnung ist.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • GefStoffV § 4 (1) i.V.m. VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 33

Frage "I 2 48“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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