Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Jede der Verpackungen muss bei einer Mehrfachverpackung gekennzeichnet sein.
- Bei Mehrfachverpackungen ist für die Außenverpackung (Versandverpackung) die Kennzeichnung nach den Transportvorschriften ausreichend.
- Eine durchsichtige Verpackung braucht nicht gekennzeichnet zu sein, wenn unter ihr eine Verpackung mit außen lesbarer Kennzeichnung ist.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- GefStoffV § 4 (1) i.V.m. VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 33
Frage "I 2 48“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Antwortwahrscheinlichkeit
47% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
35 mal beantwortet
8 richtig / 27 falsch
35 mal beantwortet
8 richtig / 27 falsch
Von allen Nutzern:
931 mal beantwortet
440 richtig / 491 falsch
931 mal beantwortet
440 richtig / 491 falsch