- Girondisten - Volksabstimmung über Zukunft des Königs
- Jakobiner - Schauprozess und Hinrichtung des Königs
Die schwelende Frage, wie mit dem abgesetzten und inhaftierten König weiter zu verfahren sei, kam Ende November drängend auf die Tagesordnung des Konvents, als in einem Geheimschrank in den Tuilerien belastende Korrespondenz Ludwigs XVI. mit Emigranten und revolutionsfeindlichen Fürsten entdeckt wurde. Hiernach erwies sich ein Hochverratsprozess als unvermeidlich. Der Konvent selbst bildete den Gerichtshof. Gegen die widerstrebenden Girondins, die den König schonen wollten und den Jakobinerclub verließen, als sie sich dort nicht durchsetzen konnten, entschied der Konvent nach zwei Anhörungen des Angeklagten am 11. und 26. Dezember 1792 in seinen Beratungen vom 16. bis 18. Januar 1793 mehrheitlich, dass Ludwig XVI. sich der Verschwörung gegen die Freiheit schuldig gemacht habe, dass das Volk – anders als die Girondins es wollten – darüber nicht durch Plebiszit zu entscheiden habe, dass er die Todesstrafe erleiden solle, und zwar ohne Aufschub.
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