Was wird durch die (CLP-Verordnung) [VO (EG) Nr. 1272/2008] neu geregelt?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Gefahrenpiktogramm zur Vermittlung einer bestimmten Information über die betreffende Gefahr eines gefährlichen Stoffes
  • einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien weltweit
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 2 Nr. 3: Gefahrenpiktogramm zur Vermittlung einer bestimmten Information über die betreffende Gefahr eines gefährlichen Stoffes
  • VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 1: Erwägungsgrund (4): einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien weltweit

Frage "I1 35" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
51 mal beantwortet
15 richtig / 36 falsch
Von allen Nutzern:
763 mal beantwortet
381 richtig / 382 falsch
Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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