Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- persönliche geistige Schöpfung
Ergänzungen zur Antwort:
"Der Urheber muss also etwas geschaffen haben, das mehr Eigenes enthält als eine Leistung, wie sie allgemein von jedem bzw. jedem anderen mit vergleichbarer Ausbildung und Begabung erbracht werden kann" (Möhring/Nicolini, Urheberrechtsgesetz, 2. Aufl. 2000, § 2 Rdn. 65)
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