Was waren "Notbischöfe" im 16. Jahrhundert?


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Richtige Antwort:
  • Landesherren, in denen Luther als von Gott eingesetzte Obrigkeit die Leiter der neuen Kirche, also "Notbischöfe" sah.
Ergänzungen zur Antwort:

Das landesherrliche Kirchenregiment oder Summepiscopat ist ein Ausdruck aus der deutschen Rechts- und Kirchengeschichte. Es beschreibt die Leitungsgewalt (das Regiment) des Inhabers der Territorialgewalt (des Landesherrn) über das evangelische Kirchenwesen in seinem Territorium bis 1918. Nachdem mit der Reformation die Einheit von Kirche und Reich zu zerbrechen drohte, hielt der Augsburger Religionsfrieden durch das Prinzip cuius regio, eius religio („wessen Land, dessen Glaube“) zumindest die religiöse Einheit innerhalb der einzelnen Territorien aufrecht: die Konfessionszugehörigkeit der Untertanen richtete sich nach der des Landesfürsten. Der Westfälische Friede weitete dieses Prinzip von Katholiken und Lutheranern auf die bisher nicht anerkannten Reformierten aus. Obwohl es unter den Reformatoren verschiedene Ansätze zum Thema Kirche und Staat gab, setzte sich die Ansicht durch, dass jedenfalls bis auf weiteres der Landesfürst bzw. der Rat einer Reichsstadt als membra praecipua ecclesiae (hervorragende Glieder der Kirche) als Notbischöfe anzusehen wären, die in ihrem jeweiligen Kirchenwesen (den heutigen Landeskirchen) die Leitungsfunktion innehätten.

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Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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