Was war nicht Gegenstand des Augsburger Religionsfriedens?


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Richtige Antwort:
  • Alle Bürger haben die freie Wahl ihrer Religion, unabhängig von der Konfession des Fürsten.
Ergänzungen zur Antwort:

Nur Fürsten und Reichsstände hatten die freie Wahl zwischen beiden Konfessionen. Die Religionszugehörigkeit des Fürsten war jedoch für alle Untertanen bindend. Wer das Land regiert, solle den Glauben bestimmen: cuius regio, eius religio („wessen Land, dessen Religion“) – eine Formel, die der Greifswalder Jurist Joachim Stephani um 1604, so treffend einführte, dass sie sich bis heute gehalten hat. Es war somit ein Sieg der Territorialherren über das Reich, der Sieg der fürstlichen Libertät über die Zentralgewalt, der Sieg des religiösen Pluralismus über die Idee des universalen christlichen Kaisertums. Nach 1555 hatte der Kaiser keine religiösen Kompetenzen mehr inne, Luthertum und Katholizismus waren formal gleichberechtigt.

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CC BY 4.0
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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