Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
- Sie wurden unter Leitung der Einzelstaaten durchgeführt.
- Es galt das allgemeine, gleiche Männerwahlrecht.
Die Wahlen zur Nationalversammlung bestätigten die Erwartung, dass das Volk einen klaren Auftrag zur Nationalstaatsgründung erteilen und damit den Parlamentariern eine starke Position bringen würde. Bei den in Regie der Einzelstaaten durchgeführten Wahlen galt das allgemeine und gleiche Männerwahlrecht, Frauen waren, gemäß zeitgenössischen Gepflogenheiten, nicht zugelassen. Offen gelassen waren die Alternativen geheime oder öffentliche beziehungsweise direkte oder indirekte Wahl; entsprechend unterschiedlich wurde abgestimmt. Ferner durften nur "Selbstständige" wählen, was wiederum unterschiedlich ausgelegt wurde. In manchen Ländern wie Preußen waren nur die Empfänger öffentlicher Armenunterstützung ausgeschlossen, in Österreich und anderen Staaten auch Tagelöhner, Dienstboten, Handwerker und andere. Wahlberechtigt waren dennoch für jene Epoche stattliche 80 Prozent der erwachsenen Männer, von denen ein großer, je nach Region zwischen 40 und 75 Prozent schwankender Anteil tatsächlich wählen ging; nur in Gebieten mit slawischer Bevölkerung wie in Böhmen und Mähren kamen keine Wahlen zustande.
3 mal beantwortet
0 richtig / 3 falsch
417 mal beantwortet
94 richtig / 323 falsch