Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Stoffe, die explosionsgefährlich sind
- Stoffe, die krebserzeugend sind
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- ChemG § 3a (1) Nr. 1: Stoffe, die explosionsgefährlich sind
- ChemG § 3a (1) Nr. 12: Stoffe, die krebserzeugend sind
Frage "I1 9" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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352 richtig / 943 falsch
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