Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- aus zwei oder mehreren Stoffen bestehende Gemische oder Lösungen
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemG § 3 Nr. 4: aus zwei oder mehreren Stoffen bestehende Gemische oder Lösungen
Frage "I1 12" aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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