Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- sie dürfen nicht verwendet werden, soweit damit zu rechnen ist, dass ihre Anwendung im Einzelfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat
- die Verwendung hat gemäß den in der Zulassung festgelegten Bedingungen und gemäß seiner Kennzeichnung zu erfolgen
- der Einsatz von Biozidprodukten ist auf das Mindestmaß zu begrenzen
- die Vorschriften gelten auch in Haushalten
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- GefStoffV § 16 (3)
Frage "I 2 74“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Antwortwahrscheinlichkeit
46% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
25 mal beantwortet
12 richtig / 13 falsch
25 mal beantwortet
12 richtig / 13 falsch
Von allen Nutzern:
957 mal beantwortet
445 richtig / 512 falsch
957 mal beantwortet
445 richtig / 512 falsch