Was regelt das Aufenthaltsgesetz für Drittstaatsangehörige nicht?


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Richtige Antwort:
  • Sozialleistungen
Ergänzungen zur Antwort:

Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes (siehe Artikel 1). Für Ausländer, die nicht EU-Bürger sind oder nicht mit einem nach Deutschland gewanderten EU-Bürger in einer Familie leben, regelt es

  • die Einreise
  • den befristeten oder unbefristeten Aufenthalt
  • die Erwerbstätigkeit
  • die Aufenthaltsbeendigung

Außerdem regelt das Aufenthaltsgesetz erstmals auf Bundesebene die Integrationsförderung (die Paragrafen 43 bis 45 definieren die Grundsätze der staatlichen Integrationsmaßnahmen). Dazu gehören auch die Integrationskurse zum Erwerb deutscher Sprach- und Gesellschaftskenntnisse für Ausländer (und über die Integrationskursverordnung auch für Spätaussiedler).

(Quelle: https://mediendienst-integration.de/migration/zuwanderungsrecht.html, Lizenz: CC BY 3.0)

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14 richtig / 14 falsch
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Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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