Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Essen, Trinken, Rauchen und Schnupfen ist in den Arbeitsräumen verboten.
- Das Vesperbrot muss so aufbewahrt werden, dass es mit den Gefahrstoffen nicht in Berührung kommt.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV § 8 (3): Essen, Trinken, Rauchen und Schnupfen ist in den Arbeitsräumen verboten.
- GefStoffV § 8 (5): Das Vesperbrot muss so aufbewahrt werden, dass es mit den Gefahrstoffen nicht in Berührung kommt.
Frage "II 5 24“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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434 mal beantwortet
289 richtig / 145 falsch
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