Was muss bei der Kennzeichnung von Lösemittelmischungen nach der Richtlinie 1999/45/EG, deren Einzelbestandteile jeweils in der Gefahrstoffverordnung aufgeführt sind, beachtet werden?


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Richtige Antwort:
  • Die erforderlichen Gefahrensymbole und Bezeichnungen können über eine Berechnung und/oder physikalisch-chemische Daten ermittelt werden.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • RL 1999/45/EG Art. 4-6

Frage "II 7 37“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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