Was müssen Sie beachten, wenn Sie eine Person mit der Abgabe von giftigen Stoffen beauftragen?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Die Person darf nur an Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender abgeben.
  • Die Person muss mindestens jährlich über die zu beachtenden Vorschriften belehrt werden.
  • Die Person muss zuverlässig und mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Die Belehrung ist schriftlich zu bestätigen.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 3 (2)

Frage "I 3 77“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Antworten
Von Dir:
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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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