Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Die Person darf nur an Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender abgeben.
- Die Person muss mindestens jährlich über die zu beachtenden Vorschriften belehrt werden.
- Die Person muss zuverlässig und mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Belehrung ist schriftlich zu bestätigen.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemVerbotsV § 3 (2)
Frage "I 3 77“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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313 richtig / 221 falsch
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