Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- der Nachweis, dass eine geeignete räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung vorliegt
- die Angabe der vorgesehenen Einsatzstoffe
- der Nachweis, dass mindestens eine Person Geprüfter Schädlingsbekämpfer bzw. Geprüfte Schädlingsbekämpferin ist
- der Nachweis, dass alle eingesetzten Personen Geprüfte Schädlingsbekämpfer bzw. Geprüfte Schädlingsbekämpferinnen sind
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV Anh. I Nr. 3
Frage "III 7 73“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
Antwortwahrscheinlichkeit
26% beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass du die Frage richtig beantwortest. Melde dich an, damit wir deine individuelle Wahrscheinlichkeit berechnen können.
Antworten
Von Dir:
4 mal beantwortet
1 richtig / 3 falsch
4 mal beantwortet
1 richtig / 3 falsch
Von allen Nutzern:
301 mal beantwortet
81 richtig / 220 falsch
301 mal beantwortet
81 richtig / 220 falsch