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Richtige Antwort:
- Sie hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen.
- Die Belehrung ist schriftlich zu bestätigen.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstelle:
- ChemVerbotsV § 3 (2)
Frage "I 3 78“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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