Was ist für die Belehrung eines Beauftragten nach § 3 Abs. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung zwingend vorgeschrieben?


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Richtige Antwort:
  • Sie hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen.
  • Die Belehrung ist schriftlich zu bestätigen.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstelle:

  • ChemVerbotsV § 3 (2)

Frage "I 3 78“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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