Was ist ein individuelles Beschäftigungsverbot?


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Richtige Antwort:
  • Eine Einschränkung der Arbeitszeit aus medizinischen Gründen unter Fortzahlung des vollen Gehalts.
Ergänzungen zur Antwort:

Das individuelle Beschäftigungsverbot ist in § 3 Absatz 1 MuSchG geregelt. Dort heißt es, „werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist“. Demnach können normale Beschwerden der Schwangerschaft, aber auch das Vorliegen einer Risikoschwangerschaft oder die Neigung zu Fehlgeburten ein individuelles Beschäftigungsverbot begründen. Maßgeblich ist, ob durch die Fortführung der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind konkret gefährdet wird, und nicht, ob von dem Arbeitsplatz eine spezielle Gefährdung ausgeht.

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CC BY 4.0
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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