Was ist ein Mandatsgebiet?


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Richtige Antwort:
  • Ein unter das Mandat des Völkerbundes und ab 1946 der Vereinten Nationen gestelltes Fremdgebiet.
Ergänzungen zur Antwort:

Als eine der Folgen seiner Niederlage im Ersten Weltkrieg musste das Deutsche Reich im Friedensvertrag von Versailles vom 28. Juni 1919 nicht nur bestimmte Teile seines festlandseuropäischen Staatsgebiets, sondern auch seinen gesamten Kolonialbesitz abtreten. Die Kolonien wurden dem Völkerbund unterstellt. Der Völkerbund übte seine Hoheitsgewalt nach Artikel 2 seiner Satzung nicht direkt aus, sondern trug lediglich theoretische Letztverantwortung; die praktische Ordnungs- und Verwaltungsarbeit lag in den Händen verschiedener Siegerstaaten, der so genannten „Mandatsmächte“. Der Völkerbund sah es als seine Aufgabe an, seine so genannten „Mandatsgebiete“ oder kurz „Mandate“ auf die Unabhängigkeit vorzubereiten. Die über 1920 hinaus verbleibenden Mandate wurden anhand ihrer jeweiligen geographischen Lage sowie aus der Überlegung heraus, dass sich nicht alle dieser Territorien gleich schnell zu lebensfähigen selbständigen Staaten aufbauen lassen würden, in drei Klassen eingeteilt: Die Klasse der so genannten „A-Mandate“ umfasste die nichttürkischen Teile des zerschlagenen Osmanischen Reichs. Die Klasse der so genannten „B-Mandate“ bestand aus den ehemaligen deutschen Kolonien in Afrika mit Ausnahme des ehemaligen Deutsch-Südwestafrika. Die Klasse der so genannten „C-Mandate“ schließlich umfasste Deutsch-Südwestafrika, das Kionga-Dreieck und die ehemaligen deutschen Kolonien im Pazifikraum.

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Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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