Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Jede einzelne Schädlingsbekämpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung ist der Behörde mitzuteilen.
- Vor der ersten Schädlingsbekämpfung ist die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- GefStoffV Anh. I Nr. 3.6: Jede einzelne Schädlingsbekämpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung ist der Behörde mitzuteilen.
- GefStoffV Anh. I Nr. 3.4: Vor der ersten Schädlingsbekämpfung ist die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Frage "III 7 69“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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76 richtig / 108 falsch
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