Was ist bei der Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen zu beachten?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Jede einzelne Schädlingsbekämpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung ist der Behörde mitzuteilen.
  • Vor der ersten Schädlingsbekämpfung ist die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV Anh. I Nr. 3.6: Jede einzelne Schädlingsbekämpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung ist der Behörde mitzuteilen.
  • GefStoffV Anh. I Nr. 3.4: Vor der ersten Schädlingsbekämpfung ist die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Frage "III 7 69“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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