Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
- Behälter restentleeren und einem geeigneten Entsorgungssystem zuführen.
- Sie sind restentleert bei der Verkaufsstelle abzugeben, soweit ein Rücknahmesystem installiert ist.
Ergänzungen zur Antwort:
Fundstellen:
- VerpackV § 8
Frage "III 8 44“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Stand: 28. November 2014
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