Was gehört zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung, die der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu ergreifen hat?


Es können keine oder mehrere Antworten richtig sein!
Richtige Antwort:
  • Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • Begrenzung der Anzahl der Beschäftigten, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind
  • geeignete Arbeitsmethoden und Verfahren
Ergänzungen zur Antwort:

Fundstellen:

  • GefStoffV § 8 (1) Nr. 2: Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • GefStoffV § 8 (1) Nr. 3: Begrenzung der Anzahl der Beschäftigten, die Gefahrstoffen ausgesetzt sind
  • GefStoffV § 8 (1) Nr. 7: geeignete Arbeitsmethoden und Verfahren

Frage "I 2 17“ aus dem Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK) für die Sachkundeprüfung nach § 5 der Chemikalien-Verbotsverordnung.

Stand: 28. November 2014

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Quelle: BLAC
Erstellt von:  memucho  vor 7 Jahren
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