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- Gebietsabtretungen nach Belieben der Siegermacht.
Reparationen (von lateinisch reparare ‚wiederherstellen‘) sind Transferleistungen in Form von Kriegsentschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen. Das Wort „Reparationen“ wird, außer in einigen zusammengesetzten Wörtern (z. B. in Reparationszahlung), nur in der Mehrzahl gebraucht. Der Begriff bezeichnet wirtschaftliche Wiedergutmachungsleistungen bzw. Schadensersatz in finanzieller oder materieller Form, die von einem besiegten Land für angebliche oder tatsächliche Kriegsschäden an ein anderes, siegreiches Land zu leisten sind. Reparationen sollen die Lasten des Krieges den Verlierern auferlegen (also helfen, entstandene Schäden zu „reparieren“). Zu den Kriegslasten gehören die Schäden an Vermögen, Immobilien und Menschen. Art und Umfang von Reparationen sind in der Regel Gegenstand eines Friedensvertrages, der den Konflikt beenden soll. Auf Grund des Kriegsschuldartikels 231 des Versailler Vertrages von 1919 musste Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg Reparationen zahlen. Die endgültige Höhe und Dauer der Reparationen war im Versailler Vertrag nicht festgelegt, sondern sollte von einer mit weitreichenden Kontrollfunktionen ausgestatteten Reparationskommission ohne deutsche Beteiligung festgesetzt werden. Die Verringerung, Verschiebung und endgültige Beendigung der Reparationszahlungen war das vorrangige Ziel der deutschen Außenpolitik. Die deutsche Regierung 1932 erreichte auf der Konferenz von Lausanne das Ende der Reparationszahlungen.
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